Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Private Arbeitsvermittlung Argyrion,Inh. Christine Hartmann, Landgestütstraße 5, 29221 Celle

§ 1 Grundsätze

1.  Die Private Arbeitsvermittlung Argyrion ( im weiteren PAV genannt) hat ein Gewerbe als Private Arbeitsvermittlung angemeldet und verpflichtet sich alle Mittel und Möglichkeiten zu nutzen, um der Arbeitssuchenden Vertragspartei einen geeigneten Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

2. Eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung kann nicht gegeben werden. Eine Haftung für eine nicht erfolgreiche Vermittlung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Grundlage für die Vermittlung ist der Abschluss eines Vermittlungsvertrages.

3. Seitens der  PAV besteht keine Verpflichtung mit jedem Bewerber (Arbeitssuchenden) einen
Vermittlungsvertrag abzuschließen.

§ 2 Vermittlungsvertrag

1. Ein abgeschlossener Vermittlungsvertrag kann von jeder Vertragsseite mit einwöchiger Frist ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung kann in mündlicher und schriftlicher Form erfolgen.

2. Durch den Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, wie Tod oder lang andauernde Krankheit (länger als 6 Wochen) eines Vertragspartners gilt der Vermittlungsvertrag als aufgelöst.

§ 3 Vermittlungsgebühr und Zahlungsweise

1. Die Vermittlungsgebühr und Zahlungsweise regelt sich nach SGB III § 421 g (2) und beträgt maximal € 2000  (incl. 19 % MwSt). Voraussetzung ist ein abgeschlossener Vermittlungsvertrag. Die Vermittlung ist für einen Arbeitssuchenden Vertragspartner mit Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit kostenlos.

2. Für Arbeitssuchende ohne Vermittlungsgutschein gelten gesonderte Regelungen. Die Vermittlungsgebühr für eine erfolgreicher Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
wird individuell festgelegt, diese überschreitet aber nicht die Summe von € 2000 (incl. 19 % MwSt).

§ 4 Leistungen der PAV

1. Erstellung eines Bewerberprofils unter Mitwirkung des Arbeitssuchenden als Grundlage für eine Vermittlung.

2. Individuelle Vorbereitung und Unterstützung für die mündliche und schriftliche Bewerbung.

3. Suche von Beschäftigungsangeboten und Herstellung von Kontakten und Vorstellungsterminen bei Arbeitgebern nach Auswahl der PAV  unter Berücksichtigung der Eignung des Arbeitssuchenden.

4. Administrative Abwicklung der Zahlungsverpflichtung des Arbeitssuchenden Vertragspartners nach erfolgreicher Vermittlung mit der Bundesagentur für Arbeit.

§ 5 Pflichten des Arbeitssuchenden

1. Der Arbeitssuchende verpflichtet sich vereinbarte Vorstellungstermine einzuhalten und
sich in Zusammenarbeit mit der PAV intensiv vorzubereiten.
Der Arbeitssuchende hat eine Informationspflicht gegenüber der PAV über den Inhalt und
das Ergebnis von vermittelten Vorstellungsgesprächen. Die Frist beträgt 2 Tage.

2. Über Kontaktadressen, die die PAV dem Arbeitssuchenden vermittelt hat, ist gegenüber
Dritten Stillschweigen vereinbart.

3. Bei erfolgreicher Vermittlung (Abschluss eines Arbeitsvertrages) ist das Original des Vermittlungsgutscheines durch den Arbeitssuchenden der PAV unverzüglich zu übergeben.

§ 6 Datenschutz

1. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zweck der Arbeitsvermittlung persönliche Daten gespeichert werden können.

2. Nach Auslaufen des Vertrages werden persönliche Daten des Arbeitssuchenden
Vertragspartners gelöscht und persönliche Unterlagen zurückgegeben oder in Absprache vernichtet.

3. Arbeitssuchende können sich in einen Bewerberpool zum Zwecke einer Arbeitsvermittlung
oder eventueller späterer beruflicher Veränderungen eintragen lassen. Zu diesem Zweck wird
der PAV durch den Arbeitssuchenden eine besondere Erlaubnis erteilt.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Rechts.

2. Sollte eine Bedingung dieses Vereinbarungsrechts unwirksam werden, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

3. Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Celle.

 

 

Celle, den 02.01.2010